MaZa – Longfills 10 ml – Bubble Gummy: Der süße Genuss für Dampfer – Jetzt entdecken!

0
5/5

14,90 

Erleben Sie das einzigartige Dampferlebnis mit dem Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa. Dieses hoch dosierte Konzentrat entfaltet beim Dampfen den Geschmack von Blaubeer-Kaugummi. Geliefert in einer 120 ml Liquidflasche, befüllt mit 10 ml des Aromas. Bitte beachten Sie, dass es nicht pur gedampft werden sollte. Sicherheits- und Anwendungshinweise gemäß CLP-Verordnung sind zu beachten. Entdecken Sie das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa. Das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa ist ein einzigartiges Dampferlebnis, das den Geschmack von Blaubeer-Kaugummi freisetzt. Mit diesem Longfill Aroma können Sie den süßen und fruchtigen Geschmack von Blaubeer-Kaugummi beim Dampfen genießen. Das Aroma wird in einer 120 ml Liquidflasche geliefert, die mit 10 ml des hochkonzentrierten Longfill Aromas befüllt ist. Bitte beachten Sie, dass Longfill Aromen hoch dosierte Konzentrate sind und daher nicht pur gedampft werden sollten. Um ein sicheres und angenehmes Dampferlebnis zu gewährleisten, empfehlen wir die korrekte Anwendung des Aromas. Sicherheitsinformationen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Stärke/Option: 1er Packung, P-Sätze: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Häufig gestellte Fragen: Was ist das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa? Das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa ist ein Aroma, das beim Dampfen den Geschmack von Blaubeer-Kaugummi freisetzt. Wie wird das Longfill Aroma geliefert? Sie erhalten eine 120 ml Liquidflasche, die mit 10 ml des Longfill Aromas befüllt ist. Kann das Aroma pur gedampft werden? Nein, das Aroma ist ein hoch dosiertes Konzentrat und sollte daher nicht pur gedampft werden. Was bedeutet der P-Satz P102? Der P-Satz P102 bedeutet, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern gelangen darf. Was bedeutet der P-Satz P501? Der P-Satz P501 bedeutet, dass der Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zugeführt werden sollte. Produktkategorie: MaZa – Longfill-Aromen.

Entdecken Sie das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa

Das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa ist ein einzigartiges Dampferlebnis, das den Geschmack von Blaubeer-Kaugummi freisetzt. Mit diesem Longfill Aroma können Sie den süßen und fruchtigen Geschmack von Blaubeer-Kaugummi beim Dampfen genießen. Das Aroma wird in einer 120 ml Liquidflasche geliefert, die mit 10 ml des hochkonzentrierten Longfill Aromas befüllt ist.

Wichtige Hinweise zum Gebrauch von Longfill Aromen

Bitte beachten Sie, dass Longfill Aromen hoch dosierte Konzentrate sind und daher nicht pur gedampft werden sollten. Um ein sicheres und angenehmes Dampferlebnis zu gewährleisten, empfehlen wir die korrekte Anwendung des Aromas.

Sicherheitsinformationen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Stärke/Option Piktogramme P-Sätze H-Sätze EUH
1er Packung P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P501 Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was ist das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa?

Antwort: Das Longfill Aroma Bubble Gummy von MaZa ist ein Aroma, das beim Dampfen den Geschmack von Blaubeer-Kaugummi freisetzt.

Frage: Wie wird das Longfill Aroma geliefert?

Antwort: Sie erhalten eine 120 ml Liquidflasche, die mit 10 ml des Longfill Aromas befüllt ist.

Frage: Kann das Aroma pur gedampft werden?

Antwort: Nein, das Aroma ist ein hoch dosiertes Konzentrat und sollte daher nicht pur gedampft werden.

Frage: Was bedeutet der P-Satz P102?

Antwort: Der P-Satz P102 bedeutet, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern gelangen darf.

Frage: Was bedeutet der P-Satz P501?

Antwort: Der P-Satz P501 bedeutet, dass der Inhalt/Behälter entsprechend den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zugeführt werden sollte.

Hersteller/Marke

MAZA

Packung

1er Packung

Nach oben scrollen
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

Um diese Seite zu betreten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.